Über EIO-LAPD
Der Rechtshilfe in Strafsachen wird gemeinhin eine überragende Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen zugeschrieben. Die Europäische Union bedient sich insoweit unter anderem auf dem Prinzip gegenseitiger Anerkennung beruhender Rechtsinstrumente. Das wesentliche Instrument, durch welches das Anerkennungsprinzip auf den Bereich der Beweisrechtshilfe übertragen worden ist, ist die Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Gleichwohl hat die neue Richtlinie eine Fülle von theoretischen und praktischen Fragen mit sich gebracht. Vor diesem Hintergrund haben sich sieben Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen verbunden in dem Projekt „Die Europäische Ermittlungsanordnung – Rechtliche Analyse und praktische Dilemmata international Kooperation“ – EIO-LAPD.

PROBLEMBESCHREIBUNG
Trotz ihrer Bedeutung für den Kampf gegen den Terrorismus und das reibungslose Funktionieren des europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Allgemeinen war die praktische Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten bis in die jüngere Vergangenheit lückenhaft.

ERWARTETE RESULTATE
Von dem Projekt sollen die Akteure von grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren bzw. Beweisrechtshilfeverfahren in Europa profitieren: Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Polizistinnen und Polizisten und alle weiteren, die täglich mit Beweiserhebungs- und Ermittlungsverfahren befasst sind.

METHODIK
In seiner Methodik zielt das Projekt nicht lediglich auf die Erhebung und rechtswissenschaftliche Analyse der mitgliedsstaatlichen Umsetzungsgesetzgebung zur Richtlinie über die EEA ab, sondern bezieht die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender mit ein.

PROJEKTPARTNER
Das EIO-LAPD-Projekt wird durch sieben Projektpartner aus sechs verschiedenen Ländern umgesetzt: Slowenien, Österreich, Kroatien, Deutschland, Italien und Portugal. Jeder Partner bringt besondere Expertise und spezielle Zugänge in das Projekt ein.
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Nach dem Urteil zur Staatsanwaltschaft Wien (C-584/19) im Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Dezember [...]
Antrag der Verteidigung auf Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung – ein brauchbares Instrument oder ein Papiertiger?
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